Medikamente für den Ärzte-, Notfall- und Pflegebedarf
Es gibt keine medizinische Institution (ob Krankenhaus oder Praxis), keine Pflegeeinrichtung und keinen Notfalldienst, der ohne Medikamente bzw. Arzneimittel auskommt. Medikamente sind in der Versorgung von Patienten und Pflegefällen eines der wichtigsten Mittel. Sie tragen zur Gesundung des Menschen bei, unterstützen eine Therapie oder lindern Beschwerden. Zu den gängigsten Medikamenten gehören Schmerzmittel, Erkältungsmittel, Magen-Darm-Mittel und Antiallergika.
Die Arzneimittelversorgung in Deutschland wird durch etwa 500 Hersteller, ca.20 Großhändler und mehr als 20000 Apotheken sichergestellt. Das Medikamentensortiment umfasst mehr als 35000 industriell hergestellte Präparate.
Definition von Arzneimitteln
Arzneimittel bzw. Medikamente sind nach dem Arzneimittel-Gesetz Paragraf 2: Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen, die dazu bestimmt sind, durch Anwendung am oder im menschlichen Körper Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder krankhafte Beschwerden zu heilen, zu lindern, zu verhüten oder zu erkennen. Arzneimittel können ebenso zur Abwehr von Krankheitserregern, Viren, Parasiten oder körperfremden Stoffen dienen.
Arzneimittel gibt es in Form von
Tabletten,
Kapseln,
Pulvern, Tropfen und Säften. Sie werden oral eingenommen. Daneben gibt es Cremes, Salben, Emulsionen und Lösungen, die auf die Haut aufgetragen werden. Außerdem gibt es Medikamente in Form von Tropfen und Salben gegen Beschwerden in Auge, Ohr oder Nase und Zäpfchen für die anale oder vaginale Anwendung.
Regeln für die Kennzeichnung und Herstellung von Medikamenten
Medikamente werden in freiverkäufliche, apothekenpflichtige und verschreibungspflichtige Arzneimittel sowie Betäubungsmittel unterteilt. Für verschreibungspflichtige Mittel gibt es strengere Regeln als für freiverkäufliche Medikamente. Sie dürfen nur in Apotheken verkauft werden und unterliegen einer strengen Kennzeichnungspflicht.
Diese Angaben müssen in deutscher Sprache deutlich sichtbar auf der Medikamentenpackung bzw. im Beipackzettel zu lesen sein:
- Name des Medikaments
- Name des Herstellers
- Art der Anwendung
- Zusammensetzung
- Herstellerdatum
- Haltbarkeitsdatum / Verfallsdatum
- Zulassungsnummer
- Chargennummer
- Darreichungsform
- Anwendungsgebiete
- Gegenanzeigen
- Nebenwirkungen
- Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten
Bei der Herstellung von Medikamenten dürfen, nach Paragraf 3 des Arzneimittelgesetzes nur folgende Stoffe verwendet werden:
- Chemische Elemente und Verbindungen und deren natürlich vorkommenden Gemische und Lösungen
- Pflanzen und Pflanzenbestandteile in unbearbeitetem oder bearbeitetem Zustand
- Tiere, Tierkörper, Körperteile, Körperbestandteile und Stoffwechselprodukte von Mensch und Tier in bearbeitetem oder unbearbeitetem Zustand
- Mikroorganismen und Viren sowie deren Bestandteile und Stoffwechselprodukte
Je nach Art des Arztes und nach Art der medizinischen Einrichtung bzw. Pflegeeinrichtung werden unterschiedliche Medikamente benötigt. Für einen Allgemeinarzt sind Analgetika, Antiallergika oder Kardiaka zur Versorgung seiner Patienten wichtig. In der Sporttherapie und Physiotherapie braucht man v.a. Salben, wie Schmerzsalben, Wärmesalben, Kühlsalben. Der Heilpraktiker legt den Fokus auf Naturheilmittel, wie z.B. Bachblüten oder homöopathische Globuli und Dilutionen. Und der Notdienst sollte in seinem Notfall-Equipment immer Schmerzmittel haben.
Online-Kauf von Medikamenten
Die Bestellung von Produkten im Internet hat sich mit den Jahren immer mehr verbreitet. Das gilt auch für die Bestellung von Medikamenten in Online-Apotheken. Im Medipolis Intensivshop bekommt die medizinische Einrichtung oder der Privatkunde Medikamente auf einen Klick. Der Vorteil der Bestellung von Arzneimitteln im Internet: es spart Zeit, Wege und häufig ein paar Euro. Denn auf viele Medikamente im Online-Shop gibt es Rabatte.