Desinfektionsplan
Ob Krankenhaus, Arztpraxis, Pflegeheim, pharmazeutisches Unternehmen oder Lebensmittelbetrieb - jede Einrichtung bei der aseptisch gearbeitet wird, verlangt einen Desinfektionsplan. Dessen Ziel ist es, Infektionen im Haus zu vermeiden. Diese Hygienepläne unterscheiden sich - je nach Arbeitsstätte - voneinander. Erfahren Sie hier, was in einem Hygieneplan stehen muss.
Zu den DesinfektionsmittelnThemenvorschläge
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Was ist ein Desinfektionsplan?
Der Desinfektionsplan ist die Grundlage des Hygieneplans, welcher Maßnahmen zur Vermeidung nosokomialer Infektionen in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Praxen oder zur Qualitätssicherung in der Lebensmittel- oder Pharmazeutischen Industrie beinhaltet. Dieser Hygieneplan legt fest, in welchen Bereichen aseptisches Arbeiten notwendig ist. Der Desinfektionsplan ist eine tabellarische Kurzfassung von Desinfektions- und Reinigungsmaßnahmen.
Was steht in einem Desinfektionsplan?
In einem Desinfektionsplan werden individuell für einen Arbeitsplatz oder eine Abteilung Desinfektions- und Reinigungsmaßnahmen erstellt. Er orientiert sich an den fünf "W- Fragen": wer, was, wann, womit, wie bzw. wie lange desinfiziert oder gereinigt wird.
Hier ein paar Beispiele:
Was? | Wann? | Womit? | Konzentration* | Einwirkzeit* | Wie? | Wer? |
---|---|---|---|---|---|---|
Hände- desinfektion |
Vor und nach der Behandlung | Produkt/ Präparat | gebrauchs-fertig | 30 sec. | Hände vollständig benetzen, feucht halten, gegeneinander reiben | verantwortliche oder zuständige Personen |
Haut- antiseptikum |
Vor der Behandlung | Produkt/ Präparat | gebrauchs-fertig | 1 min. | Hautpartien benetzen, einwirken lassen | verantwortliche oder zuständige Personen |
Instrumente | Sofort nach Gebrauch | Produkt/ Präparat | Gebrauchs-lösung 2% | 15 min. | Je nach Herstellerangaben einlegen | verantwortliche oder zuständige Personen |
Arbeitsfläche | Nach Benutzung, bei Bedarf | Produkt/ Präparat | gebrauchs-fertig | 1 min. | Vollständig benetzen, Überschuss abwischen | verantwortliche oder zuständige Personen |
Wäsche | Nach Gebrauch | Waschmaschine/ Wäscherei | Kochwaschgang | verantwortliche oder zuständige Personen |
Wofür brauche ich einen Desinfektionsplan?
Da jährlich die Zahl nosokomialer Infektionen ansteigt, ist es umso wichtiger die richtigen Hygienemaßnahmen zu ergreifen.
Der Desinfektionsplan wird durch das Infektionsschutzgesetz (§ 36 IfSG) vorgeschrieben und dient dem Schutz von Patienten und Personal vor Gesundheitsschädigungen. Entsprechend der Infektionsgefährdung steht der Arbeitgeber in der Pflicht für die einzelnen Arbeitsbereiche schriftlich Maßnahmen zur Desinfektion, Reinigung und Sterilisation sowie zur Entsorgung festzulegen und deren Einhaltung auch zu überwachen.
Durch die Standardisierung des Desinfektionsplans wird den Mitarbeitern die Arbeit grundlegend erleichtert, da sie für jede Situation konkrete Handlungsanweisungen vorgegeben bekommen.
Wie erstelle ich einen Desinfektionsplan?
Je nach Einrichtung (Krankenhaus, Praxis, Kindertagesstätte, Pflegeheim, etc.) gibt es von den Herstellern schon vorgefertigte Musterdesinfektionspläne, die Ihnen bei der Umsetzung Ihrer Hygienemaßnahmen helfen können.
Desinfektionspläne für Arztpraxen gibt es von folgenden Herstellern:
- B.Braun
- Schuelke
- Bode ( Hartmann)
Desinfektionspläne für Pflegeheime gibt es von folgenden Herstellern:
- Schuelke
- Bode ( Hartmann)
- B.Braun